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Ver­sicherungs­makler Mittag

Inh. Torsten Mittag

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Hallo und Willkommen auf unserer Website.

Das Sie uns hier gefunden haben, beweist: Sie sind auf der Suche nach fairen und bezahlbaren Lösungen zur Risikovorsorge.

Wir beraten Sie zu allen Fragen der Risikovorsorge und Assekuranz. Das können bereits bestehende Verträge bei einer x-beliebigen Gesellschaft oder die Neueindeckung eines Risikos sein. Unser Schwerpunkt liegt dabei in der Unterstützung bei Risikoabsicherungen von Handel- und Handwerk, von Hotel- und Gastronomiebetrieben sowie Privathaushalten.

Bei uns finden Sie interessante Konzepte, bestehende Risiken sinnvoll und leistungsstark abzusichern. 

Stöbern Sie auf unserer Website, vergleichen Sie mit unseren Tarifrechnern oder noch besser, schauen Sie einfach mal persönlich bei uns in Hörnitz vorbei. Bestimmt werden Sie fündig.

Wir freuen uns auf Sie
Torsten Mittag & Team


ACHTUNG - Rauchmelderpflicht für Wohngebäude

Wir weisen darauf hin, dass ab 01.01.2024 auch in Sachsen eine allgemeine Rauchmelderpflicht für Wohngebäude besteht. Siehe Sächsiche Bauordnung § 47 - "Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten...."

Die Nichteinhaltung kann im Falle eines Brandschadens als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und damit zu Einschränkung oder Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wir empfehlen allen Gebäudeeigentümern daher, den Vorgaben dieser Bauordnung Rechnung zu tragen. 


Aus CONDOR Allgemeine wird R+V bzw. Kravag

Zum 01.08.2024 wird die zum R+V Konzern gehörende Condor Allgemeine Versicherung in die R+V Allgemeine Versicherung verschmolzen. Versicherungsverträge der Sachsparten (Haftpflicht, Hausrat, Gebäude und Unfall) erhalten hierbei eine neue Vertragsnummer und das bekannte R+V Logo. Damit will der Versicherer interne Prozesse optimieren, Kosten reduzieren und den Marktauftritt vereinheitlichen. Für den Kunden ändern sich im Wesentlich nichts. Die betroffenen Versicherungsverträge werden in Inhalt und Beitrag unverändert übernommen.

Die Condor Kfz-Versicherung wird hierbei auf die zum R+V Konzern gehörende KRAVAG Allgemeine übertragen. Auch hier ändert sich außer Logo und Kontaktdaten nichts. Leistung und Beiträge bleiben unverändert.


Finanz- und Versicherungs-News

Geld & Finanzen: Was gibt’s Neues in 2025?

Geld & Finanzen: Was gibt’s Neues in 2025?Gesundheit, Wohnen, Fondssparen & Co. – Ein Überblick, welche Änderungen sich im neuen Jahr direkt auf den Geldbeutel auswirken.Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)Erhöhung des Zusatzbeitrags: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV steigt ab Januar 2025 auf 2,5 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein durchschnittlicher Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent.Anhebung der Beitragsbemessun...mehr ]

Rettung oder Bergung – wer zahlt den Einsatz in den Bergen?

Rettung oder Bergung – wer zahlt den Einsatz in den Bergen?Wen es in der Freizeit in die Berge zieht, der sucht die Natur – ganz abseits von Städten, Verkehr und Menschmassen. Zwangsläufig bewegen sich Wanderer, Ski- und Snowboardfans dabei in unwegsamen Gegenden, manchmal auch außerhalb der offiziellen Pfade. Dieses pure Abenteuer erschwert im Notfall jedoch die Rettung. Oft ist dann ein teurer Helikoptereinsatz notwendig, um Hilfesuchende wieder sicher ins Tal zu bringen. Dieser kostet in der DAC...mehr ]

Die eigene Zahnversorgung aufpolieren

Die eigene Zahnversorgung aufpolierenEin strahlendes Lächeln hängt maßgeblich von gesunden Zähnen ab. Auch wenn der Zahnarztbesuch nicht zu den beliebtesten Vorsorgeuntersuchungen gehört, so zählt er doch zu den wichtigsten. Mindestens einmal pro Jahr sollte der Zahnarzt prüfen, ob alles in Ordnung ist. Wer diese Prophylaxe wahr und die intensive Pflege der Zähne (tägliches Putzen, professionelle Zahnreinigung, Mundspülung etc.) ernst nimmt, hat bei den Kontrollbesuchen dann meist a...mehr ]

Räum- und Streupflichten: Wer ist betroffen?

Räum- und Streupflichten: Wer ist betroffen?Der kalendarische Winteranfang lässt noch etwas auf sich warten (21.12.), doch bis dahin sollten sich Haus- und Grundstücksbesitzer schonmal ihrer Räum- und Streupflichten bewusst werden, damit keine Haftungsfälle entstehen. Denn die winterliche Witterung bringt für sie auch immer die Pflicht mit, Gehwege und Bürgersteige so herzurichten, dass ein sicheres Begehen gewährleistet ist. Und diese Pflicht gilt nicht erst beim ersten Schneefall –...mehr ]